Lt. BSSB werden nur gefördert:

Förderung des Schießstättenbaus

Neubau, Umbau und Erweiterung von Sportanlagen (hier: Schießstätten), Generalinstandsetzungen von Sportstätten, Modernisierungs- und/oder Instandsetzungsmaßnahmen.

Dazu zählt auch die Anschaffung elektronischer Schießstände, wenn gleichzeitig bauliche Veränderungen an/in der Schießstätte vorgenommen werden.

Einen Zuschuss gibt es derzeit (31.03.2014) bis 25% der gesamten Finanzierung.

(Siehe BSSB Schießstättenbau.)

Zu beantragen über den Bezirk, 2. BSM Uli Schmitt,
zuständig beim BSSB ist Jörg Vochetzer,
bei der Regierung von Unterfranken, Peterplatz 9, 97070 Würzburg, vob-stelle@reg-ufr.bayern.de,

Für Anträge mit einer Fördersumme bis zu einer Höhe von 30.000,– € gilt ein vereinfachtes Verfahren.

Förderung des Sportbetriebs – Vereinspauschale

(Siehe BSSB Vereinspauschale.)

Zu beantragen beim Landratsamt Rhön-Grabfeld (Beispielrechnung, der Verein hat 67 Mitglieder (Zweitmitglieder?), 17 davon unter 27 Jahre )

 Berechnung des Zuschusses Messeinheit Summe
Je erwachsenes Mitglied 1 50
Je sonstiges Mitglied (Kinder, Jugendl. und junge Erwachs. bis einschließl. 26 Jahre) 17 289
Je Trainer-C-/Übungsleiter-J-Lizenz 650 650
Je Vereinsmanagerlizenz 325 0
     
Summe:   989
Derzeit erhalten die Vereine je ME 26,5 Cent. 0,265  
Jährlicher Zuschuß vom Landratsamt:   262,09


Voraussetzung für die Förderungen

Für beide gibt es Richtlinien. Die Voraussetzungen für beide sind aber gleichlautend, nämlich die

„II. Bekanntmachungen der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst 2273-UK
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports
(Sportförderrichtlinien)“  

Die meisten Fördervoraussetzungen (Rechtsfähigkeit, Vereinssitz, Vereinszweck, Verbandsmitgliedschaft, Jugendarbeit, Gemeinnützigkeit, Finanz- und Kassenverhältnisse, Beitragsaufkommen, Nachweispflicht) dürften für unsere Vereine im Gau keine Probleme darstellen.

Jugendarbeit:

Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn zu Beginn des Jahres der Antragstellung die Zahl der Kinder, Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahren und jungen Erwachsenen im Alter bis einschließlich 26 Jahren mindestens 10 % der Gesamtmitgliederzahl beträgt.

Beitragsaufkommen:

Das tatsächliche Beitragsaufkommen (Ist-Aufkommen) des Vereins muss im Jahr vor der Bewilligung der Zuwendung grundsätzlich so hoch sein, dass es insgesamt folgenden Jahresbeitragssätzen (Soll-Aufkommen) entspricht:

je Mitglied bis einschließlich 13 Jahre (Schüler): 12,- €
je Mitglied bis einschließlich 17 Jahre (Jugendliche): 25,- €
je Mitglied ab 18 Jahre (Erwachsene):     50,- €

In das Ist-Aufkommen können sowohl nicht zweckgebundene als auch solche Spenden eingerechnet werden, die speziell für die Maßnahme gegeben werden, deren Förderung beantragt wird, sowie Einnahmen aus dem laufenden Geschäftsbetrieb, die durch ehrenamtliche (unentgeltliche) Tätigkeit von Mitgliedern erzielt werden (z. B. Erlöse aus Vereinsfesten, Tombolas u. Ä.).

Gegenüberstellung des Soll- / Ist-Beitragsaufkommens des Jahres vor der Beantragung

Sollaufkommen

Anzahl Mitglieder  Beitrag je Mitglied
 
Summe 
Mitglieder bis 14 Jahre 2 12,00 € 24,00 €
Mitlgieder bis 18 Jahre 3 25,00 € 75,00 €
Mitglieder über 18 Jahre 62 50,00 € 3.100,00 €
Istaufkommen
Beitragseinzüge 2.280,00 € 2.280,00 €
Differenz Soll / Ist -919,00 €
… solche Spenden … (siehe oben) 919,00 €
Endsumme (Voraussetzung also erfüllt!) 0,00 €